3.Kongress des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts
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Am Donnerstag, den 2. Dezember, verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mündlich die letzte verbliebene Revision gegen das Urteil des Münchener Oberlandesgerichtes im NSU-Prozess. Konkret geht es um die Revision der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil im Verfahren gegen den Neonazi André Eminger. Eminger wurde im NSU-Prozess am 18. Juli 2018 wegen Unterstützung der „terroristischen Vereinigung“ NSU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Freigesprochen wurde er von den Vorwürfen „Beihilfe zum versuchten Mord“, „gefährliche Körperverletzung“, „Raub“ und „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion“. Das Gericht entschied, er habe von den Taten Böhnharts, Mundlos‘ und Zschäpes nichts gewusst.
Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft Revision ein.
André Eminger gilt als der „treueste Unterstützer“ der Rechtsterroristen und ist nicht nur seit der (Teil-)Verurteilung wieder auf freiem Fuß, sondern weiterhin in der rechten Szene aktiv.
Das Revisionsverfahren gegen André E. bildet den gerichtlichen Abschluss des NSU-Verfahrens. Für uns als Antifaschist*innen ist dies jedoch kein Schlussstrich unter den NSU-Komplex: Bis heute sind viele Fragen offen, viele Dinge nicht geklärt. Gleichzeitig morden Nazis und Rassist*innen weiterhin in Deutschland und der Staat lässt sie gewähren.
Am kommenden Donnerstag, wollen wir vor dem BGH deutlich machen, was wir davon halten. Lasst uns gemeinsam ein Zeichen gegen Naziterror und das Versagen staatlicher Behörden setzen!
Kommt um 09:30 Uhr zur Kundgebung des AAKA vor den Bundesgerichtshof (Ecke Herrenstraße/Amalienstraße).
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Aufruf zur Menschenkette Karlsruhe - Hand in Hand
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Am 23. September 2023 findet von 10.00 bis 17.00 Uhr der Kongress des Netzwerks Karlsruhe gegen Rechts im jubez statt. Die Veranstaltung trägt den Titel „Rechtes Gedankengut im Alltag […]